Die zweijährigen Masterstudiengänge im Bundesbau bieten interessiertem Fachpersonal die Möglichkeit einer Ausbildung bzw. Weiterbildung, entsprechend ihrer Vorqualifikation. Die Zielgruppe umfasst Studierende, Hochschulabgänger und Hochschulabgängerinnen, Berufserfahrene, Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen sowie Mitarbeitende aus dem Bundesbau mit entsprechendem Hochschulabschluss. Mit dem Ziel, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden im öffentlichen Bauwesen zu decken, konkurrieren diese Studiengänge nicht mit dem Referendariat, sondern ergänzen es.

Folgende Masterstudiengänge werden angeboten:
 

Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg

  • Weiterbildender Master, Projektmanagement Bundesbau
  • Dauer/Art: zweijähriger Masterstudiengang (berufsbegleitend) 
  • Voraussetzung: 210 ECTS sind für eine Einschreibung erforderlich
  • Zielgruppe: Entwicklungswillige Mitarbeitende, herausgehobene Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, Projekteiter und Projektleiterinnen, Führungspersonal
  • Studienplätze: maximal 15 Plätze pro Jahr

 

Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg – Universität der Bundeswehr

  • Bauingenieurwesen, Vertiefungsrichtung Öffentliches Baumanagement 
  • Dauer/Art: zweijähriger Masterstudiengang (Vollzeit)
  • Voraussetzung: 180 ECTS sind für eine Einschreibung erforderlich
  • Zielgruppe: Neues oder bereits in den Bauverwaltungen vorhandenes Fachpersonal für den Bundesbau (Anwerbung und Ausbildung)
  • Studienplätze: maximal 12 Plätze pro Jahr

 

Universität der Bundeswehr München

  • Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, Vertiefungsrichtung: Öffentliches Baumanagement 
  • Dauer/Art: zweijähriger Masterstudiengang (Vollzeit)
  • Voraussetzung: 180 ECTS sind für eine Einschreibung erforderlich
  • Zielgruppe: Neues oder bereits in den Bauverwaltungen vorhandenes Fachpersonal für den Bundesbau (Anwerbung und Ausbildung)
  • Studienplätze: maximal 12 Plätze pro Jahr

Die Anmeldung erfolgt über die Fachaufsicht führenden Ebenen der Bundesländer. Diese stellen Sie für den Zeitraum des Studiums frei und melden Sie bei der Geschäftsstelle Hochschule Bundesbau (GS HS BB) an. Nach der Anmeldung werden Sie namentlich benannt und Ihre Anmeldeunterlagen werden an die Hochschulen übermittelt. Im Anschluss prüfen die Hochschulen Ihre Zulassung und Sie erhalten von Ihrer Bauverwaltung eine Rückmeldung.

Detaillierte Informationen zu den Fristen stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Für die Anmeldung müssen mit Ihnen Arbeitsverträge geschlossen sein, die auch die anschließende Arbeitsverpflichtung im Bundesbau berücksichtigen. Für Neueinstellungen sind längere Vorlaufzeiten notwendig, während bereits eingestellte Mitarbeitende kurzfristig identifiziert werden können. Für die Einschreibung sind die unter Punkt 2 angegebene Mindestanzahl an ECTS-Punkten erforderlich.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) finanziert die Studiengänge. Die Studiengebühren von ca. 10.000 Euro pro Jahr und Studienplatz werden von den Bundesländern an die Geschäftsstelle überwiesen und anschließend von der BImA erstattet. Personalkosten werden im Rahmen der Bundesbauvereinbarungen abgerechnet.

Die Masterstudiengänge an der HSU und UniBw M dauern 21 Monate für 120 ECTS, bestehend aus fünf Trimestern. 

 

Der berufsbegleitende Masterstudiengang Projektmanagement im Bundesbau am ZWW dauert 30 Monate für 90 ECTS und umfasst 15 Module im Blended-Learning-Format.

Die Studiengänge umfassen Module in Architektur, Bauingenieurwesen und Elektrotechnik, die in Kleingruppen unterrichtet werden. 

 

Der berufsbegleitende Masterstudiengang im ZWW kombiniert Präsenz-, Online-Learning- und problemorientiertes Lernen.

 

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Masterstudiengänge im Bundesbau erhalten Sie in den Studienplänen der Universitäten. 

Für den Masterstudiengang im Projektmanagement am ZWW ist eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit erforderlich, davon mindestens ein Jahr mit Führungsverantwortung. Diese umfasst Aufgaben in den Bereichen Personal, Organisation, Sachmittel, Erfolg/Budget sowie Prozesse/Termine.

Ja, insbesondere Absolventen und Absolventinnen der Technischen Gebäudeausrüstung und des Maschinenbaus können zugelassen werden, wenn ihre Bachelor-Studiengänge inhaltlich äquivalent sind. Die Einzelfallprüfung erfolgt wohlwollend im Interesse der Bewerber und Bewerberinnen.

Nein, jedes Bundesland ist selbst für seine Personalangelegenheiten zuständig, daher gibt es keine spezifischen Musterunterlagen.

Nein, dies ist didaktisch nicht sinnvoll. Stattdessen gibt es ein Vollzeit-Präsenzangebot im Bauingenieurwesen, das besser geeignet ist.

Für detaillierte Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle Hochschulen Bundesbau der OFD Frankfurt.