Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: April 2023) gilt für die unter der www.bundesbau.de erreichbare Internetseite des Bundesbaus.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, wird die Barrierefreiheit der Internetseite vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund getestet und zertfiziert. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26.04.2022 durchgeführten Selbstbewertung
Aufgrund der Überprüfung ist die Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Der Mindestkontrast zwischen manchen Texten und deren Hintergrundfarben wird nicht in allen Zuständen erfüllt, wodurch diese erschwert wahrnehmbar sein können.
- Die verwendeten visuellen Informationen von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zustände stellen teilweise keinen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben dar. Dadurch sind sie mit den Anforderungen des ausreichenden Kontrasts von Grafiken und grafischen Bedienelementen nicht vereinbar.
Eine Verbesserung der aktuellen Defizite zur Erreichung der Barrierefreiheit ist bis Ende des 4. Quartals 2023 geplant.
Diese Erklärung wurde am 28.09.2022 erstellt und zuletzt am 18.04.2023 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen verwenden Sie bitte den Link Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.