Bundesbau

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: November 2023) gilt für die unter der www.bundesbau.de erreichbare Internetseite des Bundesbaus.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.10.2023 durchgeführten Selbstbewertung. Diese Webseite wurde als barrierefrei bewertet.

Auf dieser Website wird DIGIaccess eingesetzt, um unter anderem folgende Anpassungsmöglichkeiten zu gewährleisten:

  • Anpassung von Schriftart und -familie sowie Zeilenabstand, Zeilenausrichtung und Zeilenhöhe.
  • Auswahl vordefinierter Farbkontrastprofile wie hell, dunkel, invertiert und monochrom sowie Farbschemata von Titeln, Texten und Hintergründen mit verschiedenen kontrastreichen Farboptionen.
  • Hervorhebung von Inhalten wie Links und Titel zur besseren Navigation durch die Website.
  • Anpassung von Farbe und Größe der Maus sowie virtuelle Tastatur.

Die Funktionen von DIGIaccess lassen sich mittels Aufrufen des Tool-Icons sowohl über Maus als auch Tastatur bedienen. Mehr über DIGIaccess unter: www.digiaccess.org

Diese Erklärung wurde am 15.09.2022 erstellt und zuletzt am 14.11.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen verwenden Sie bitte den Link Barriere melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.