Seit über 50 Jahren wird am Standort Jena des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), veterinärmedizinische Forschung betrieben. Die beiden hier ansässigen Institute, das „Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen“ und das „Institut für molekulare Pathogenese“, verschreiben sich zukunftsorientiert und mit steigendem Bedarf an einer adäquaten modernen Infrastruktur der Erforschung bakteriell bedingter Infektionskrankheiten von Tieren.

Bauen in bester Gesellschaft

Dass die Genehmigung eines solchen Bauvorhabens an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, steht außer Frage. Dass ein Forschungsareal für Tiergesundheit mit Interesse beäugt wird, ebenfalls. Zwei herausragende Meilensteine auf dem Weg zur Genehmigung der neuen gentechnischen Anlage waren die Einholung des gemeindlichen Einvernehmens und die Nachbarbeteiligung, die dem Projektteam sehr am Herzen lag. Der Ersatzneubau des FLI entsteht im Stadtgebiet von Jena in Stadtteil Zwätzen, und zwar in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan der Stadt Jena als Sonderbaufläche für Forschung und Lehre ausgewiesen ist, jedoch in direkter Nachbarschaft zu kleinteiliger Wohnbebauung liegt.

Gemeindliches Einvernehmen und Nachbarbeteiligung

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Genehmigungsbehörde knüpft die Zulassung der Maßnahme daher an das gemeindliche Einvernehmen und die Nachbarschaftsbeteiligung. So war es allen Projektbeteiligten ein Anliegen, die Nachbarschaft einzubeziehen und die Baumaßnahme für die Anlieger erfassbar zu machen. In Form von Planungsmappen für die Betroffenen, aber auch in gemeinsamen Gesprächen und Informationsveranstaltungen wurden Fragen beantwortet, Sorgen wie eventuelle Einschränkungen, erhöhter Fahrzeugverkehr oder mögliche Geruchsbelästigungen offen angesprochen und diskutiert. Im Dezember 2018, nach nahezu 10 Jahren Planungs- und Genehmigungsvorlauf, konnte schließlich der erste Auftragnehmer gebunden und die Baumaßnahme begonnen werden.

Der Markt bestimmt den Preis

Die Entwicklung der Gesamtbaukosten ist beachtlich und bei näherem Hinsehen ein klassisches Beispiel dafür, dass diese nicht vom Bauherrn und den „Haushaltsunterlagen“ festgelegt werden, sondern schlicht gilt: „Der Markt bestimmt den Preis.“ Nachdem die geschätzten Kosten einer in die Jahre gekommenen Machbarkeitsstudie gemäß dem „Fluch der ersten Zahl“ nachgebessert werden mussten, wurde die Kostenobergrenze für den Ersatzneubau zunächst mit einer Summe von etwa 100 Millionen Euro festgelegt. Die schwierige Marktsituation bei komplexen Großprojekten, aber auch die durch Corona angespannte Marktsituation für Materialien und Rohstoffe und die damit verbundenen Marktunsicherheiten führten zu Angebotspreisen, die nochmals sehr deutlich über den bauherrenseitigen Kostenermittlungen lagen. Hinzu kommt der Umstand, dass dieses Bauvorhaben aufgrund der umzusetzenden Sicherheitsstufen 2 und 3 (nach gentechnischer Genehmigung) nur als Gesamtwerk genehmigungsfähig ist und daher nach der Ausführung durch einen Generalunternehmer verlangt. Die Zahl der Unternehmen, die hierfür in Frage kommen, ist, gelinde gesagt, derzeit sehr überschaubar und die Nachfrage nach deren Leistungen hoch. Das spiegeln die entsprechenden Angebote wider.