Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Bundesbau

Die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften ist seit 1. August 2022 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) konzentriert. Im Zuge der „Reform Bundesbau“ wurde die BImA fußend auf den Festlegungen im Koalitionsvertrag mit mehr Kompetenzen im Bundesbau ausgestattet. Sie übernahm vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Zuständigkeit für die Organleihe. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den organentliehenen Bauverwaltungen der Länder ist nun noch direkter, einfacher und effizienter möglich. Die BImA priorisiert und steuert jetzt Baumaßnahmen selbst, da sie den Gesamtüberblick über ihr Portfolio hat.

Organleihe: 15 Bundesbauverwaltungen für Bauangelegenheiten des Bundes

Die BImA tritt als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland in die mit 15 Bundesländern bestehenden Verwaltungsvereinbarungen zur Übertragung der Leitung und Erledigung der Bauaufgaben des Bundes ein. Dazu gehören 15 Bundesbauverwaltungen, die sich der Bund gemäß § 5 b Finanzverwaltungsgesetz (FVG) auf Grundlage von bilateralen Verträgen mit den Bundesländern als seine Organe gegen Kostenerstattung „leiht“ und sich zur Erledigung seiner Bauangelegenheiten wie eigene Behörden fachlich unterstellt (sogenannte „Organleihe“). Der BImA kommt so im Bundesbau eine zentrale Rolle zu.

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und die BImA führen die ihnen übertragenen Bauaufgaben eigenverantwortlich durch.

Im Projekt „Reform Bundesbau“ haben Dr. Christoph Krupp, Sprecher des Vorstands der BImA, und Petra Wesseler, Präsidentin des BBR, die Leitung übernommen. Sie setzen die Festlegungen des Koalitionsvertrages um. Die BImA erhält mehr Freiheiten und hat federführend mit dem BBR und der Bundesbauverwaltung die neue RBBau (Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) erarbeitet. Diese soll Abläufe effizienter, kostengünstiger und mit mehr Termintreue ermöglichen. Es gilt zudem angesichts des Klimawandels, die energetische Sanierung der vom Bund genutzten Liegenschaften erheblich zu beschleunigen.

Das BBR bleibt als Bauverwaltung die fachaufsichts- und baudurchführende Ebene des Bundesbaus in Berlin und Bonn. Weiter nimmt das BBR Bauherrenaufgaben für die Bauten der Verfassungsorgane (Bundespräsidialamt, Bundesrat, Bundestag) sowie das Bundeskanzleramt und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wahr und ist weiterhin zuständig für die Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Das BMVg bleibt durch die Reform unberührt in seiner Zuständigkeit für den militärischen Bundesbau. 2021 entfielen darauf 59 Prozent der Gesamtausgaben von 2,4 Mrd. Euro für den Bundeshochbau.

Bisher war das BMWSB die Oberste Technische Instanz (OTI) für die zivilen Bauaufgaben; in 2021 entfielen darauf 41 Prozent der Gesamtausgaben für den Bundeshochbau.

Kein Einheitsgrau: Bundesbau und Zuwendungsbau

Der Bundesbau ist die Kernaufgabe der Bundesbauverwaltung. Sie ist verantwortlich für die schnelle, wirtschaftliche und zweckmäßige Errichtung der Gebäude der Bundesverwaltung. Sie leistet so einen wichtigen Beitrag, damit unser Staat gut funktioniert. Weiterhin von großer Bedeutung sind Themen wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Der Bund möchte Vorbild für alle anderen Baubeteiligten sein.

Als öffentlicher Bauherr steht der Bund in einer besonderen baukulturellen Verantwortung: Jedes Gebäude des Bundes ist immer auch eine Visitenkarte Deutschlands. Der Bund fördert Planungswettbewerbe, engagiert sich für Kunst am Bau, berücksichtigt die Belange des Denkmalschutzes, der städtebaulichen Integration und der Innovation, damit die Bundesbauten den Lebensraum bereichern. Zuständig für den zivilen Bundeshochbau ist die BImA und teilweise das BBR, für den militärischen Bereich das BMVg. Hüterin der hochbaupolitischen Grundsatzaufgaben ist das BMWSB.

Im Bereich Zuwendungsbau, kurz Z-Bau, ist der Bund nicht selbst Bauherr, sondern berät die Antragsteller und Antragstellerinnen, prüft Bauunterlagen und achtet auf die wirtschaftliche und zweckorientierte Verwendung der öffentlichen Mittel. Die Zuständigkeit liegt im BMWSB.

Zuwendungsbau ist eine große „Wundertüte“ mit einer Vielzahl spannender Projekte. Diese reicht von Wissenschaftsgebäuden, Kulturbauten, überbetriebliche Ausbildungsstätten, Sportstätten, Synagogen, Verkehrsanlagen, Parks, Städtebauprojekte bis zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Auch die Anzahl und der finanzielle Umfang sind enorm. Aktuell werden von der Bundesbauverwaltung rund 1.700 Zuwendungsbaumaßnahmen betreut.

Die Baumaßnahmen werden von den Zuwendungsempfängern wie Kommunen, Vereinen und Stiftungen, durchgeführt. Die Bundesbauverwaltung berät die Zuwendungsempfänger und prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Abwicklung der Projekte. Zusätzlich achtet die Bundesbauverwaltung darauf, dass baupolitische und baukulturelle Ziele des Bundes eingehalten werden.

Der Zuwendungsbau ist so bedeutsam, weil die staatliche Förderung von Forschung und Wissenschaft allgemein im Interesse des Bundes liegt. Rund 80 Prozent der Bundesmittel für Zuwendungsbaumaßnahmen werden in diesem Bereich investiert. Zu den größten unterstützten Wissenschaftseinrichtungen gehören die Helmholtz-Gemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft.

Darüber hinaus werden bedeutende deutsche Kultureinrichtungen von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien als Zuwendungsgeberin gefördert. Neben Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung unbeweglicher Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung unterstützt die Bundesbeauftragte auch die Bauvorhaben von Stiftungen und nationalen Gedenkstätten. Zu den großen bekannten Stiftungen gehören beispielsweise die

  • Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
  • Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie
  • die Klassik Stiftung Weimar.

Die Förderanteile der Zuwendungsgeber bei den Baumaßnahmen sind zwar unterschiedlich hoch, doch häufig übernehmen Bund und Länder jeweils 50 Prozent der Kosten. Hinzu kommt zumeist ein geringer kommunaler Anteil. Aufgrund des üblicherweise großen politischen Interesses der Länder an diesen Projekten sowie der annähernd paritätischen Finanzierung werden diese Baumaßnahmen oft von der zuständigen Landesbauverwaltung betreut.