Kein Einheitsgrau: Bundesbau und Zuwendungsbau
Der Bundesbau ist die Kernaufgabe der Bundesbauverwaltung. Sie ist verantwortlich für die schnelle, wirtschaftliche und zweckmäßige Errichtung der Gebäude der Bundesverwaltung. Sie leistet so einen wichtigen Beitrag, damit unser Staat gut funktioniert. Weiterhin von großer Bedeutung sind Themen wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Der Bund möchte Vorbild für alle anderen Baubeteiligten sein.
Als öffentlicher Bauherr steht der Bund in einer besonderen baukulturellen Verantwortung: Jedes Gebäude des Bundes ist immer auch eine Visitenkarte Deutschlands. Der Bund fördert Planungswettbewerbe, engagiert sich für Kunst am Bau, berücksichtigt die Belange des Denkmalschutzes, der städtebaulichen Integration und der Innovation, damit die Bundesbauten den Lebensraum bereichern. Zuständig für den zivilen Bundeshochbau ist die BImA und teilweise das BBR, für den militärischen Bereich das BBR sowie das BMVg. Hüterin der hochbaupolitischen Grundsatzaufgaben ist das BMWSB.
Im Bereich Zuwendungsbau, kurz Z-Bau, ist der Bund nicht selbst Bauherr, sondern berät die Antragsteller, prüft Bauunterlagen und achtet auf die wirtschaftliche und zweckorientierte Verwendung der öffentlichen Mittel. Die Zuständigkeit liegt im BMWSB.
Zuwendungsbau ist eine große „Wundertüte“ mit einer Vielzahl spannender Projekte. Diese reicht von Wissenschaftsgebäuden über Kulturbauten, überbriebliche Ausbildungsstätten, Sportstätten, Synagogen, Verkehrsanlagen, Parks, Städtebauprojekte bis zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Auch die Anzahl und der finanzielle Umfang sind enorm. Aktuell werden von der Bundesbauverwaltung rund 1.700 Zuwendungsbaumaßnahmen betreut.
Die Baumaßnahmen werden von den Zuwendungsempfängern wie Kommunen, Vereinen und Stiftungen, durchgeführt. Die Bundesbauverwaltung berät die Zuwendungsempfänger und prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Abwicklung der Projekte. Zusätzlich achtet die Bundesbauverwaltung darauf, dass baupolitische und baukulturelle Ziele des Bundes eingehalten werden.
Der Zuwendungsbau ist so bedeutsam, weil die staatliche Förderung von Forschung und Wissenschaft allgemein im Interesse des Bundes liegt. Rund 80 Prozent der Bundesmittel für Zuwendungsbaumaßnahmen werden in diesem Bereich investiert. Zu den größten unterstützten Wissenschaftseinrichtungen gehören die Helmholtz-Gemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft.
Darüber hinaus werden bedeutende deutsche Kultureinrichtungen von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien als Zuwendungsgeberin gefördert. Neben Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung unbeweglicher Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung unterstützt die Bundesbeauftragte auch die Bauvorhaben von Stiftungen und nationalen Gedenkstätten. Zu den großen bekannten Stiftungen gehören beispielsweise die
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
- Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie
- die Klassik Stiftung Weimar.
Die Förderanteile der Zuwendungsgeber bei den Baumaßnahmen sind zwar unterschiedlich hoch, doch häufig übernehmen Bund und Länder jeweils 50 Prozent der Kosten. Hinzu kommt zumeist ein geringer kommunaler Anteil. Aufgrund des üblicherweise großen politischen Interesses der Länder an diesen Projekten sowie der annähernd paritätischen Finanzierung werden diese Baumaßnahmen oft von der zuständigen Landesbauverwaltung betreut.