Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Bundesbau
Die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften ist seit 1. August 2022 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) konzentriert. Im Zuge der „Reform Bundesbau“ wurde die BImA fußend auf den Festlegungen im Koalitionsvertrag mit mehr Kompetenzen im Bundesbau ausgestattet. Sie übernahm vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Zuständigkeit für die Organleihe. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den organentliehenen Bauverwaltungen der Länder ist nun noch direkter, einfacher und effizienter möglich. Die BImA priorisiert und steuert jetzt Baumaßnahmen selbst, da sie den Gesamtüberblick über ihr Portfolio hat.
Organleihe: 15 Bundesbauverwaltungen für Bauangelegenheiten des Bundes
Die BImA tritt als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland in die mit 15 Bundesländern bestehenden Verwaltungsvereinbarungen zur Übertragung der Leitung und Erledigung der Bauaufgaben des Bundes ein. Dazu gehören 15 Bundesbauverwaltungen, die sich der Bund gemäß § 5 b Finanzverwaltungsgesetz (FVG) auf Grundlage von bilateralen Verträgen mit den Bundesländern als seine Organe gegen Kostenerstattung „leiht“ und sich zur Erledigung seiner Bauangelegenheiten wie eigene Behörden fachlich unterstellt (sogenannte „Organleihe“). Der BImA kommt so im Bundesbau eine zentrale Rolle zu.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und die BImA führen die ihnen übertragenen Bauaufgaben eigenverantwortlich durch.
Im Projekt „Reform Bundesbau“ haben Dr. Christoph Krupp, Sprecher des Vorstands der BImA, und Petra Wesseler, Präsidentin des BBR, die Leitung übernommen. Sie setzen die Festlegungen des Koalitionsvertrages um. Die BImA erhält mehr Freiheiten und hat federführend mit dem BBR und der Bundesbauverwaltung die neue RBBau (Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) erarbeitet. Diese soll Abläufe effizienter, kostengünstiger und mit mehr Termintreue ermöglichen. Es gilt zudem angesichts des Klimawandels, die energetische Sanierung der vom Bund genutzten Liegenschaften erheblich zu beschleunigen.
Das BBR bleibt als Bauverwaltung die fachaufsichts- und baudurchführende Ebene des Bundesbaus in Berlin und Bonn. Weiter nimmt das BBR Bauherrenaufgaben für die Bauten der Verfassungsorgane (Bundespräsidialamt, Bundesrat, Bundestag) sowie das Bundeskanzleramt und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wahr und ist weiterhin zuständig für die Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Das BMVg bleibt durch die Reform unberührt in seiner Zuständigkeit für den militärischen Bundesbau. 2021 entfielen darauf 59 Prozent der Gesamtausgaben von 2,4 Mrd. Euro für den Bundeshochbau.
Bisher war das BMWSB die Oberste Technische Instanz (OTI) für die zivilen Bauaufgaben; in 2021 entfielen darauf 41 Prozent der Gesamtausgaben für den Bundeshochbau.