Regelmäßige Überprüfung von Kriegshinterlassenschaften
Zu den Aufgaben des Bundesbaus gehören nicht nur das Bauen von und in Bundesimmobilien. Auch die Kriegshinterlassenschaften aus dem Zweiten Weltkrieg müssen regelmäßig überprüft werden, damit sie nicht zur Gefahr werden. Das wird im AKG (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) geregelt. Dazu gehören beispielsweise Wehrmachtsstollen, ehemalige Produktionsstollen und Anlagen aus dem zivilen Luftschutz, aber auch Bunker- und weitere Verteidigungsanlagen.
Gutachter für Überprüfungen – Bergtechnische Sachverständige
Die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) ist dabei auch für die nicht-bundeseigenen Anlagen zuständig. Die Bauverwaltungen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stellen die Gutachter für die Überprüfungen. Sofern sich aus den Gutachten notwendige Baumaßnahmen ergeben, ist jede für den Bund tätige Bauverwaltung selbst zuständig.
Für den Bundesbau in Nordrhein-Westfalen übernimmt das Markus Freiwerth. Er ist Bergtechnischer Sachverständiger für Angelegenheiten des AKG. Für diese Arbeit qualifizierte er sich mit einem Master of Science im Rohstoffingenieurwesen sowie einem zweiten Staatsexamen im Bergfach.