Die Residenz am Belgrave Square ist als denkmalgeschütztes Gebäude von herausragender Bedeutung eingestuft. Das historische Wohngebäude besitzt in weiten Teilen einen ausgeprägten musealen Charakter, der bei allen planerischen und baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden musste.
Denkmalschutz und Regelwerke: Planung der Residenz am Belgrave Square
Für den Bundesbau Baden-Württemberg ergab sich daraus eine Herausforderung: Die Baumaßnahmen waren nach den Gepflogenheiten und Regularien des Gastlandes zu planen und zu genehmigen, ohne dabei die deutschen Qualitäts- und Sicherheitserwartungen aus dem Blick zu verlieren. Da sich die Regelwerke beider Länder nicht unmittelbar miteinander verbinden ließen, wurde ein abgestimmter Ansatz gewählt. Grundlage bildeten die geltenden britischen Vorschriften, die bei den zuständigen Behörden die Genehmigungsfähigkeit sicherstellten. Dort, wo die besonderen Anforderungen an eine diplomatische Liegenschaft weitergehende Maßnahmen erforderten, wurden diese gezielt durch ergänzende deutsche Standards berücksichtigt. Als Wohngebäude war die Nutzung der Residenz zudem klar definiert; eine Umwidmung von Flächen, obwohl umfangreich vorhanden, beispielsweise für Büronutzungen, war nahezu unmöglich. Mit Augenmaß und fachlicher Abwägung gelang es, einen Weg zu finden, der sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen des Gastlandes als auch den Anforderungen des Bundes gerecht wurde.
